Der Bereich Umweltplanung umfasst Fachbeiträge wie den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) sowie Eingriffs-und Ausgleichsbilanzierungen die zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dienen. Beginnend mit einer Erfassung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft werden die Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt. Unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt werden für unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen geeignete Kompensationsmaßnahmen entwickelt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen der Umweltvorsorge erarbeitet um umweltrelevante Vorhaben auf mögliche Auswirkungen hin zu prüfen.
Beabsichtigen Sie die Fällung von Gehölzen, die gemäß Naturschutzgesetz unter Schutz stehen oder es existiert eine Baumschutzsatzung, dann ist ein Antrag auf Gehölzfällungen bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen. Dazu werden die unvermeidbaren Fällungen begutachtet, bewertet und eine Ersatzpflanzung berechnet.
Städte und Gemeinde mit einer intensiven Durchgrünung sind attraktiv für Mensch und Tier. Doch welche Bäume wurden wann gepflanzt und sind heute in welchem Zustand? Zudem müssen Bäume im Sinne der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig kontrolliert werden um Schäden an Dritten auszuschließen. Dafür werden Baumkataster erstellt, mit denen die Gehölze digital erfasst und verwaltet werden können.