Ökologische Baubegleitung (öBB)
Im Rahmen von Bauvorhaben und sonstigen Infrastrukturvorhaben (Eisenbahnstrecken, Straßen, Radwege, Versorgungsleitungen etc.) ist zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden Artenschutzes, eine landschaftsökologische Baubegleitung durchführen zu lassen.
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs-, Verminderungs- und CEF-Maßnahmen. Dies betrifft folgende Bereiche:
- Biotop- und Artenschutz
- Rodung und Baufeldfreimachung
- Renaturierung- und Rekultivierungsmaßnahmen
- Bauzeitenbeschränkung bzw. Bautabuzeiten
- Oberbodenschutz- bzw. sicherung
- Baustoffe
- Gewässerschutz
- Immssions-, Emissionsschutz
Hervorgehoben sind Aufgabenschwerpunkte, welche in unserem Leistungsspektrum enthalten sind.
Im Rahmen der öBB werden die Ausführung genehmigter Eingriffe sowie die Umsetzung von festgelegten Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen überwacht. Die Ergebnisse der öBB werden dokumentiert und zur Nachweispflicht des Vorhabenträger gegenüber der Genehmigungsbehörde aufbereitet.
Rechtsgrundlage
Im Rahmen von Genehmigungen beispielsweise im Planfeststellungsbeschluss wird der Einsatz einer öBB häufig als verbindliche Auflage festgeschrieben. Zudem ergibt sich die Notwendigkeit einer öBB aus dem Bundesnaturschutzgesetz § 19 zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen und der Pflicht zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.